Der Schulvorstand der Adolf Reichwein Schule besteht zur Zeit aus sechs Mitgliedern, davon drei aus der Elternschaft und vier aus dem Kollegium.
Mitglieder des Schulvorstandes:
Kollegium: | Frau Zettelmann, Frau Kozul, Frau Meyer-Godau, Frau Rade-Friedrich |
Elternschaft: | Frau Atruschi, Frau D´amico |
Die Aufgaben des Schulvorstand:
Die Aufgaben ergeben sich aus § 38 a des Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG).
(1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3.
Die Aufgaben des Schulvorstandes im Detail finden Sie im Niedersächsischen Schulgesetz auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/eigenverantwortliche_schule/eigenverantwortliche-schule-128101.html